KOGA Garantie

Garantie auf KOGA-Fahrräder

Bei KOGA stehen Qualität und Langlebigkeit an erster Stelle. Natürlich bieten wir eine Garantie auf unsere Fahrräder. Für alle unsere Produkte gilt eine Mindestgarantie von zwei Jahren ab Kaufdatum bei einem autorisierten KOGA-Händler. Für alle KOGA-Aluminiumrahmen und ungefederten Vorderradgabeln gilt außerdem eine lebenslange Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler. Für Carbonrahmen beträgt die Garantiezeit 10 Jahre. Auch hier gilt das Datum des Kaufs bei einer autorisierten KOGA-Verkaufsstelle. Natürlich kann es vorkommen, dass wir das zu ersetzende Produkt nicht mehr in unserem Sortiment haben. In diesem Fall werden wir es durch ein vergleichbares Produkt aus unserem Sortiment ersetzen. Alles Weitere findest du in den allgemeinen Garantiebedingungen, die du am Ende dieser Seite findest. Einen Überblick über die geltenden Garantiebedingungen findest du in diesem Dokument (pdf).

Die Garantie auf dein KOGA-Fahrrad

Garantiebedingungen

In diesem Dokument sind die Garantiebedingungen von KOGA enthalten. Wir nennen sie die „Garantiebedingungen“. Der Garantiegeber, KOGA, ist Teil der Accell Nederland B.V. und hat den offiziellen Sitz an der Adresse Industrieweg 4 in 8444 AR Heerenveen (Niederlande). Unsere Handelsregisternummer ist 01054298 und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist NL008084531B01.

Als Besitzer eines Fahrrads oder Fahrradteils von KOGA hast du Anspruch auf die gesetzliche Garantie (Nichtkonformität). Diesen Anspruch kannst du dem Verkäufer, dem offiziellen KOGA-Vertragshändler, gegenüber geltend machen. Gesetzliche Garantie bedeutet, dass ein Produkt dasjenige ist oder tun muss, was du vernünftigerweise vom Produkt erwarten kannst.

Darüber hinaus gibt KOGA als Hersteller auch noch eine eigene Garantie auf ihre Fahrräder. Diese zusätzliche Garantie nennen wir die „Herstellergarantie“. Auch für diese Garantie kannst du dich an den offiziellen KOGA-Vertragshändler wenden. Die gesetzliche Garantie bleibt von dieser Herstellergarantie unberührt. 

 

1.0 Bedingungen der Herstellergarantie von KOGA

In Bezug auf neue Fahrräder und Fahrradteile von KOGA hast du im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) gemäß den nachstehenden Garantiebedingungen Anspruch auf unsere Herstellergarantie.

 

Die Herstellergarantie bedeutet, dass KOGA garantiert, dass die von ihr auf den Markt gebrachten Fahrräder und Fahrradteile von KOGA für einen bestimmten Zeitraum frei von Konstruktions-, Material- und/oder Lackfehlern sind. Unsere lebenslange Herstellergarantie bezieht sich auf die Lebensdauer des Rahmens und ist 25 Jahre für Aluminiumrahmen und 10 Jahre für Carbonrahmen. Deine Herstellergarantie fängt an dem Tag an, an dem das Fahrrad dir nach der Kaufrechnung verkauft und geliefert wird. Der Zeitraum, in dem die Herstellergarantie gilt, richtet sich nach dem betreffenden Teil:

 

  • Rahmen: 25 Jahre
  • Carbonrahmen: 10 Jahre
  • Feste Vorderradgabel: 10 Jahre
  • Federnde Vorderradgabel: 2 Jahre
  • Lack Rahmen und Gabel: 5 Jahre
  • Übrige Lack- und Chromteile: 2 Jahre
  • Alle übrigen Teile: 2 Jahre

 

Auf die elektrischen Teile der KOGA-Fahrräder wie die Akkupacks der Elektrofahrräder von KOGA erhältst du 2 Jahre Garantie. In dieser Zeit nimmt die Kapazität des Akkus selbstverständlich ab. Wie schnell die Kapazität abnimmt, ist von der Nutzung und dem Alter des Akkus abhängig. Die Herstellergarantie gilt nur im Falle einer unüblichen Abnahme der Akkukapazität. Am Ende der Lebensdauer des Akkus ist er übrigens wieder dem KOGA-Vertragshändler zu übergeben. Er wird sich um das Recycling kümmern.

 

2.0 Garantie auf Teile

Hast du während der Garantiefrist Probleme mit deinem KOGA-Fahrrad oder einem Teil davon, wie unter Punkt 1.0 beschrieben? In diesem Fall kannst du KOGA (über den offiziellen KOGA-Vertragshändler) feststellen lassen, ob ein Material-, Lack- und/oder Konstruktionsfehler vorliegt bzw. vorliegen. Falls ein oder mehrere solche Fehler vorliegen, bestimmt KOGA in Absprache mit dem Vertragshändler, ob das Teil repariert, ersetzt oder erstattet wird. Für ein Teil, das während der Garantiefrist ersetzt wird, gilt die verbleibende Garantiefrist des entsprechenden Teiles deines Fahrrads, es fängt also keine neue Frist an.

Ein Teil kann nach freiem Ermessen von KOGA repariert oder durch ein neues Teil ersetzt werden. KOGA kann nicht garantieren, dass Rahmentypen oder Farben lieferbar bleiben. Sollte das Originalteil nicht mehr lieferbar sein, so darf KOGA ein gleichwertiges Alternativteil liefern. Transportkosten von und nach KOGA können dir ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

 

Wenn der Rahmen deines KOGA-Fahrrads aufgrund der Garantie ersetzt werden muss, ist der Originalrahmen möglicherweise nicht mehr lieferbar. Du bekommst dann einen Ersatzrahmen, der sich möglicherweise nicht mehr für andere am Rahmen angebrachte (Zubehör-) Teile eignet. In diesem Fall kann der KOGA-Vertragshändler andere (Zubehör-) Teile mit vergleichbarer Funktion montieren, die zum neuen Rahmen passen, und dir diese in Rechnung stellen. Er wird das jedoch nur machen, nachdem du das vorher genehmigt hast. Ist überhaupt kein KOGA-Rahmen verfügbar? In diesem Fall kann KOGA dir eine näher zu bestimmende kommerzielle Lösung anbieten.

 

3.0 Garantieausschlüsse

In den nachfolgenden Fällen hast du keinen Anspruch auf die Garantie:

  • Das Fahrrad wurde (dir oder dem vorigen Besitzer) in neuem Zustand von jemandem geliefert, der kein offizieller KOGA-Vertragshändler ist.
  • Das Fahrrad wurde nicht gemäß den Herstellervorschriften regelmäßig gewartet.
  • Der Lenker, der Sattel, die Sattelstütze, das Schaltwerk, die Bremsen, der Schnellverschluss des Schaltwerks oder der Schnellverschluss der Räder oder Reifen wurde(n) falsch eingestellt bzw. gespannt, ohne dass dem offiziellen KOGA-Vertragshändler in diesem Zusammenhang ein Vorwurf gemacht werden kann.
  • Teile wie die Brems- und Schaltzüge, Bremsbeläge, Reifen und Ritzel und die Kette wurden nicht rechtzeitig ausgetauscht.
  • Übliche Abnutzung von Teilen wie Reifen, Kette, Kettenblättern, Ritzeln, Lampen, Zügen und Bremsbelägen, ohne dass Konstruktions- und/oder Materialfehler vorliegen.
  • KOGA kann aufgrund der Tatsache, dass eine Firma oder eine Person, die nicht als fachkundig gilt, Arbeiten am Fahrrad erledigt hat, die Ursache des Mangels oder Schadens nicht mehr feststellen.
  • Eine Firma oder eine Person, die nicht als fachkundig gilt, hat falsche (technische) Reparaturen am Fahrrad vorgenommen.
  • Nach der Lieferung deines KOGA-Fahrrads wurden andere (Zubehör-) Teile falsch montiert, oder die Originalteile entsprechen durch äußere Manipulationen nicht weiter der ursprünglichen technischen Spezifikation. Zum Beispiel wenn die Motorleistung gesteigert wurde.
  • Dein Fahrrad wurde falsch oder unsorgfältig verwendet oder durch einen Verkehrsunfall, einen Sturz oder andere äußere Einwirkungen beschädigt.
  • Dein KOGA-Fahrrad wurde als Leihfahrrad oder bei Wettbewerben und/oder kommerziellen Aktivitäten, bei denen von einer außergewöhnlichen Nutzung des Fahrrads die Rede ist, verwendet.
  • Der Schaden wurde durch Transport auf einem Fahrradträger oder mit einem anderen Transportmittel verursacht.
  • Normale Verwitterung des Lackes durch Witterungseinflüsse oder Rostbildung bei Lackschäden.
  • Du kannst keine offizielle Kaufrechnung eines KOGA-Vertragshändlers vorlegen.
  • Das Höchstgewicht, welches das Fahrrad bzw. ein Teil davon tragen kann, wurde überschritten. Für ein City-/Tourenrad beträgt das zulässige Höchstgewicht 120 kg. Ein Elektrofahrrad kann ein maximales Gewicht von 130 kg tragen.
  • Der Akku wurde tiefentladen, weil du den Akku zu lange nicht oder nicht oft genug geladen hast.
  • Die Motorleistung des Elektrofahrrads wurde gesteigert. Das bedeutet, dass der Hilfsmotor des Elektrofahrrads so modifiziert wurde, dass das Fahrrad eine höhere Leistung erhalten hat, als gesetzlich erlaubt ist, oder dass die Tretunterstützung nicht ausgeschaltet wird, wenn das Fahrrad eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreicht oder der Fahrer aufhört zu treten.

Selbstverständlich gibt KOGA nur Garantie auf das von ihr hergestellte Fahrrad und die dazugehörigen Originalteile. Wenn du dich dafür entscheidest Originalteile wie den Akku durch Nachahmerteile zu ersetzen, weisen wir dich darauf hin, dass die Herstellergarantie von KOGA solche Teile nicht abdeckt und dass du, wenn solche Teile einen negativen Einfluss auf Originalteile haben, die an deinem Fahrrad montiert sind, die Herstellergarantie von KOGA auf solche Originalteile nicht weiter in Anspruch nehmen kannst.

Weitere Informationen über die Garantie und die Wartung findest du auf unserer Website www.KOGA.com. 

 

4.0 Geltendmachung des Anspruchs auf Garantie

Im Falle eines Defekts oder Mangels an deinem KOGA-Fahrrad oder einem Teil davon sollst du es immer von einem offiziellen KOGA-Vertragshändler untersuchen und reparieren lassen, sonst gilt die Garantie nicht. In diesem Fall sollst du auch die Original-Kaufrechnung vorlegen.

 

Nur der offizielle KOGA-Vertragshändler kann anhand der Kaufrechnung den Garantieanspruch bei KOGA geltend machen. Der offizielle KOGA-Vertragshändler ist auch der erste Ansprechpartner. Ein offizieller KOGA-Vertragshändler ist in der Reparatur und Wartung unserer Produkte geschult und verfügt über alle erforderlichen Werkzeuge und Teile sowie die erforderliche Software. Der Vertragshändler kennt auch die Richtlinien zur Abwicklung von Garantieansprüchen.

 

Sobald ein Mangel festgestellt wurde, darf das KOGA-Fahrrad nicht mehr benutzt werden und muss jede Verschlimmerung des Schadens verhindert werden. KOGA haftet nicht für Schäden, die durch dein eigenes Verschulden verursacht oder erhöht wurden.

 

Bist du umgezogen oder ist dein KOGA-Vertragshändler nicht weiter verfügbar? In diesem Fall kannst du uns kontaktieren, um einen KOGA-Vertragshändler in deiner Nähe zu finden.

 

5.0 Haftung von KOGA

Die Haftung von KOGA und des KOGA-Vertragshändlers für defekte Fahrräder oder Fahrradteile ist grundsätzlich auf dasjenige beschränkt, was sich aus diesen Garantiebedingungen ergibt, sofern dieser Haftungsbeschränkung keine zwingende Rechtsvorschrift (die vorgenannte gesetzliche Garantie) entgegensteht.

 

Sollte die Anwendung der Garantiebedingungen nach Ansicht von KOGA zu einer unerwünschten Situation führen, so können wir dir eine alternative Lösung anbieten. Das bedeutet nicht, dass andere Verbraucher in ähnlichen Fällen ebenfalls Anspruch auf diese Alternative hätten.

 

6.0 Änderung der Garantiebedingungen

 

KOGA darf die vorliegenden Garantiebedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Die gültige Fassung der Garantiebedingungen von KOGA findest du unter www.koga.com/de/service/garantie.

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