Nur für Trekking- & Reiserad
Garantie
Lesen Sie hier die aktuellen Garantiebestimmungen von KOGA.
Garantieansprüche können einzig und allein über Ihren KOGA-Händler geltend gemacht werden.
Sie können sich auch an einen anderen KOGA-Händler wenden, um einen Garantieanspruch geltend zu machen. Dort wird die Werksgarantie für Sie abgewickelt. Es ist jedoch möglich, dass Ihnen Kosten für Service/Arbeit in Rechnung gestellt werden.
Ein Online-Shop darf nur KOGA-Räder verkaufen, wenn er ein autorisierter KOGA-Händler ist. Aus diesem Grund kann die Werksgarantie auch über diesen Händler/Webshop abgewickelt werden.
Möglicherweise hat das Fahrrad noch Garantie, vorausgesetzt, Sie haben den Original-Kaufbeleg für das Fahrrad.
Die erste Beurteilung erfolgt durch den KOGA-Händler. Wenn er Fragen hat, kann er sich an unsere Techniker wenden. Im Zweifels- oder Diskussionsfall kann der Händler das betreffende Teil zur Beurteilung an die Service- und Garantieabteilung senden. Im Garantie-/Kulanzfall erhält der Händler eine Rückerstattung für das Teil. Bitte beachten Sie, dass Rückerstattungen nur an den Händler erfolgen.